Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge mit Verbrauchern der Richter Lackierungen GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Wir schließen Verträge nur zu unseren jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Unsere AGB gelten nur gegenüber Verbrauchern.

2. Vertragsabschluss und -inhalt

2.1 Ist der Auftragserteilung durch den Kunden unser Angebot vorausgegangen, kommt der Vertrag mit dem Zugang der Auftragserteilung zustande. Unterbreitet der Kunde uns ein Angebot oder weicht seine Auftragserteilung von unserem Angebot ab, kommt der Vertrag erst durch Zugang unserer Auftragsbestätigung zustande. Auf Wunsch des Kunden erfolgt unsere Auftragsbestätigung schriftlich.

2.2 Die Bindefrist unserer Angebote sind in dem jeweiligen Angebot unter Angabe des Kalendertags angegeben. Erfolgt unser Angebot auf den Vertragsabschluss „freibleibend“, können wir es bis zum Zugang der Auftragserteilung frei widerrufen.

2.3 Falls auf ein Angebot des Kunden keine Auftragsbestätigung durch uns erfolgt, kommt der Vertrag mit Ausführung unserer Lieferung oder sonstigen Leistung zustande oder, falls dieser zeitlich vorgelagert ist, mit Zugang unserer Rechnung.

2.4 Der Kunde ist an sein Angebot fünf Werktage ab Zugang bei uns gebunden.

2.5 Holen wir auf Wunsch des Kunden das Kundenfahrzeug ab oder überführen es zum Kunden, stellt dies eine gesondert zu beauftragende und zu vergütende Leistungen dar.

3. Preise, Zahlungen

3.1 Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, inklusive jeweils geltender Umsatzsteuer.

3.2 Von uns eingeräumte Zahlungs- und Skontofristen beginnen mit dem Rechnungsdatum. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich ist die entsprechende Gutschrift auf unserem Geschäftskonto.

3.3 Zahlungen sind in EURO abzugs-, spesen- und kostenfrei an ein von uns bezeichnetes Bankinstitut zu zahlen. Vereinbarte Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn sich der Kunde nicht im Verzug mit einer anderen Forderung aus unserer Geschäftsbeziehung befindet.

3.4 Wir berechnen ab Verzugseintritt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

4. Termine und Fristen

4.1 Fixtermine für unsere Leistungserbringung bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

4.2 Soweit Ereignisse, die außergewöhnlich sowie für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind („höhere Gewalt“) wie z. B. Naturkatastrophen, Feuer, Explosionen, Epidemien, Kriege, Terror, Verkehrsstörungen, Embargos oder Arbeitskämpfe, uns an der Erfüllung unserer Leistungspflichten hindern, sind wir, solange sie andauern, von unserer Leistungspflicht befreit. Wenn ein solches Ereignis eintritt, werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Dauert die durch das Ereignis eingetretene Störung länger als sechs Wochen können wir von dem Vertrag mit dem Kunden zurücktreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden wir dem Kunden erstatten. Darüberhinausgehende Ansprüche stehen dem Kunden in einem solchen Fall nicht zu.

4.3 Soweit wir Leistungen nicht erbringen können, weil wir von eigenen Lieferanten nicht oder nicht in ausreichender Menge oder mangelhaft beliefert werden, obwohl wir kongruente Deckungsgeschäfte abgeschlossen haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom jeweiligen betroffenen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass wir die Nichtbelieferung schuldhaft herbeigeführt haben. Wir werden den Kunden hierüber informieren. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden wir dem Kunden erstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche stehen dem Kunden in einem solchen Fall nicht zu.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden, Abnahme, Annahmeverzug

5.1 Fahrzeuge und sonstige von uns zu bearbeitende Gegenstände sind uns vom Kunden zu unseren üblichen Geschäftszeiten rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin zu übergeben.

5.2 Auf besondere, dem Kunden bekannte Eigenschaften des Fahrzeugs oder des sonstigen von uns zu bearbeitenden Gegenstandes, die für unsere Leistungserbringung relevant sind, hat uns der Kunde rechtzeitig hinzuweisen.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, unsere vertragsgemäß erbrachte Leistung rechtsgeschäftlich abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die rechtsgeschäftliche Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen.

5.4 Der Kunde gerät in Annahmeverzug, wenn er die im von uns angebotene vertragsgemäße Leistung nicht annimmt. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde das Fahrzeug oder den von uns zu bearbeitenden Gegenstand trotz Mitteilung der Abholbereitschaft zu dem jeweils vereinbarten Termin nicht abholt. Es gelten die gesetzlichen Folgen des Annahmeverzugs.

6. Vertragswidrige Leistung

6.1 Weist die von uns erbrachte Leistung einen Mangel auf, richten sich die wechselseitigen Ansprüche, Rechte und Einwendungen von uns und dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Abweichungen:

6.2 Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln der Leistung bestehen nur unter den in Ziff. 7 genannten Voraussetzungen. Ansprüche des Kunden aus von uns übernommenen Garantien bleiben unberührt.

6.3 Die betriebsbedingte Abnutzung von Verschleißteilen begründet keinen Mangel und löst somit keine Gewährleistungsansprüche des Kunden aus. Entsprechendes gilt für Defekte, die aufgrund einer ungeeigneten oder unsachgemäßen Verwendung oder Behandlung der von uns bearbeiteten Oberflächen durch den Kunden eintreten.

7. Haftung

7.1 Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht entweder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht); letzterenfalls ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

7.2 Die vorstehende Haftungsbeschränkung nach Ziff. 7.1 gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe sowie für unsere Erfüllungsgehilfen.

7.3 Die Haftungsbeschränkungen nach Ziff. 7.1 und 7.2 gelten nicht für Personenschäden, d.h. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir ausnahmsweise eine Garantie übernommen haben.

8. Geistiges Eigentum

8.1 Durch den Vertragsschluss erwirbt der Kunde keine Rechte an von uns erstellten Abbildungen, Zeichnungen, Modellen, Plänen, Mustern und sonstigen Unterlagen (nachfolgend „Anschauungsmaterial“), soweit dies für die Durchführung des Vertrages nicht zwingend erforderlich ist. Diese Rechte bleiben bei uns.

8.2 Ohne unsere Einwilligung darf unser Anschauungsmaterial vom Kunden weder vervielfältigt noch verbreitet oder Dritten offenbart werden.

8.3 Auf Verlangen oder bei Nichterteilung des Auftrags ist das Anschauungsmaterial unverzüglich an uns zurückzusenden.

9. Aufrechnungsverbot / Zurückbehaltungsrechte

9.1 Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen, wenn sein Gegenanspruch unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist oder entscheidungsreif besteht oder seine Forderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt, aus dem wir unsere Forderung ableiten sowie Forderungen aufgrund eines vom Kunden erklärten Widerrufs.

9.2 Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts.

9.3 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn wir trotz schriftlicher Aufforderung des Kunden keine angemessene Sicherheit geleistet haben.

10. Datenschutz

10.1 Wir sind dazu verpflichtet, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages erhobenen Daten nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu erheben und zu verarbeiten. Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogenen Daten des Kunden, insbesondere die Kontaktdaten zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Für Einzelheiten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, die der Kunde auf unserer Webseite stoevesand.com herunterladen kann.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Coesfeld Es gilt deutsches Recht.

11.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses oder eine Abweichung hiervon.

11.3 Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

11.4 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Liefergeschäftes ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder übrigen Teile solcher Klauseln nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem Ziel dieser Klausel möglichst entspricht und wirksam ist.

Stand: Februar 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge mit Unternehmern der Stövesand Lackiererei GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Wir schließen Verträge mit Unternehmern (§§ 310 Abs. 1, 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über von uns zu erbringende Lieferungen und Leistungen nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2 Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge in der laufenden Geschäftsbeziehung mit unserem Kunden. Der Kunde kann unsere AGB jederzeit im Internet unter www.stoevesand.com abrufen und herunterladen. Wir senden sie ihm auf Wunsch auch jederzeit kostenfrei zu. Ausländischen Kunden senden wir die AGB spätestens mit jedem Angebot und jeder Auftragsbestätigung in der Vertragssprache zu.

1.3 Jeglichen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Unseren AGB entgegenstehende, hiervon abweichende, ergänzende oder einseitige Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder vorbehaltlos Leistungen erbringen oder entgegennehmen; es sei denn, wir hätten solchen Bedingungen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Ist der Auftragserteilung durch den Kunden unser Angebot vorausgegangen, kommt der Vertrag mit dem Zugang der Auftragserteilung zustande. Unterbreitet der Kunde uns ein Angebot oder weicht seine Auftragserteilung von unserem Angebot ab, kommt der Vertrag erst durch Zugang unserer Auftragsbestätigung zustande. Auf Wunsch des Kunden erfolgt unsere Auftragsbestätigung schriftlich.

2.2 Erfolgt unser Angebot auf den Vertragsabschluss „freibleibend“, können wir es bis zum Zugang der Auftragserteilung frei widerrufen.

2.3 Falls auf ein Angebot des Kunden keine Auftragsbestätigung durch uns erfolgt, kommt der Vertrag mit Ausführung unserer Lieferung oder sonstigen Leistung zustande oder, falls dieser zeitlich vorgelagert ist, mit Zugang unserer Rechnung.

2.4 Der Kunde ist an sein Angebot 4 Wochen ab Zugang bei uns gebunden.

3. Preise, Zahlungen

3.1 Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, zuzüglich jeweils geltender Umsatzsteuer, soweit sie anfällt.

3.2 Holen wir auf Wunsch des Kunden das Kundenfahrzeug ab oder überführen es zum Kunden, werden diese zusätzlichen Leistungen dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.3 Von uns eingeräumte Zahlungs- und Skontofristen beginnen mit dem Rechnungsdatum. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich ist die entsprechende Gutschrift auf unserem Geschäftskonto.

3.4 Zahlungen sind in EURO abzugs-, spesen- und kostenfrei an ein von uns bezeichnetes Bankinstitut zu zahlen. Vereinbarte Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn sich der Kunde nicht im Verzug mit einer anderen Forderung aus unserer Geschäftsbeziehung befindet.

3.5 Wir berechnen im kaufmännischen Geschäftsverkehr ab Fälligkeit zunächst Fälligkeitszinsen von 5 Prozentpunkten p.a.; ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

3.6 Eingeräumte Zahlungsziele entfallen, wenn für uns eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden nach Vertragsschluss erkennbar wird oder unser Kunde unrichtige oder unvollständige oder trotz Aufforderung keine Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht. Ferner können wir unsere Sicherungsrechte geltend und ausstehende Lieferungen von der Leistung angemessener Sicherheit oder der Bezahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig machen. Verweigert der Kunde diese, können wir – soweit gesetzlich erforderlich nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist –, soweit wir unsere Leistung noch nicht erbracht haben, vom Vertrag zurücktreten, ohne dass der Kunde hieraus Rechte herleiten kann.

4. Termine und Fristen, Annahmeverzug

4.1 Fixtermine für unsere Leistungserbringung bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

4.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

5. Höhere Gewalt, Selbstbelieferungsvorbehalt

5.1 Soweit Ereignisse, die außergewöhnlich sowie für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind („höhere Gewalt“) wie z. B. Naturkatastrophen, Feuer, Explosionen, Epidemien, Kriege, Terror, Verkehrsstörungen, Embargos oder Arbeitskämpfe, uns an der Erfüllung unserer Leistungspflichten hindern, sind wir, solange sie andauern, von unserer Leistungspflicht befreit. Wenn ein solches Ereignis eintritt, werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Dauert die durch das Ereignis eingetretene Störung länger als sechs Wochen können wir von dem Vertrag mit dem Kunden zurücktreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden wir dem Kunden erstatten. Darüberhinausgehende Ansprüche stehen dem Kunden in einem solchen Fall nicht zu.

5.2 Soweit wir Leistungen nicht erbringen können, weil wir von eigenen Lieferanten nicht oder nicht in ausreichender Menge oder mangelhaft beliefert werden, obwohl wir kongruente Deckungsgeschäfte abgeschlossen haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom jeweiligen betroffenen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass wir die Nichtbelieferung schuldhaft herbeigeführt haben. Wir werden den Kunden hierüber informieren. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden wir dem Kunden erstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche stehen dem Kunden in einem solchen Fall nicht zu.

5.3 Wird die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag für uns infolge von Ereignissen, die außerhalb unserer zumutbaren Kontrolle liegen und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht oder nicht in der Form zu erwarten waren, wie insbesondere behördliche Anordnungen, die unseren Betrieb betreffen, erheblich erschwert, sind wir berechtigt eine Anpassung der vertraglichen Bedingungen zu verlangen, die eine angemessene Überwindung dieser Erschwernisse ermöglichen. Bis zu einer Einigung über die Anpassung des Vertrags ruhen unsere Leistungspflichten aus dem Vertrag. Dauert ein solches Ereignis länger als 6 Wochen an und ist eine Einigung über eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder ist eine solche Anpassung für einen Vertragspartner unzumutbar, können beide Vertragspartner von dem Vertrag zurücktreten. Haben wir eine Teilleistung bewirkt, so kann der Kunde vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden wir dem Kunden im Umfang des Rücktritts erstatten. Weitergehende Ansprüche stehen dem Kunden in diesen Fällen nicht zu.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden, Abnahme

6.1 Fahrzeuge und sonstige von uns zu bearbeitende Gegenstände sind uns vom Kunden zu unseren üblichen Geschäftszeiten rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin zu übergeben.

6.2 Auf besondere, dem Kunden bekannte Eigenschaften des Fahrzeugs oder des sonstigen von uns zu bearbeitenden Gegenstandes, die für unsere Leistungserbringung relevant sind, hat uns der Kunde rechtzeitig hinzuweisen.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, unsere vertragsgemäß erbrachte Leistung rechtsgeschäftlich abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die rechtsgeschäftliche Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen.

7. Vertragswidrige Leistung

7.1 Weist die von uns erbrachte Leistung einen Mangel auf, richten sich die wechselseitigen Ansprüche, Rechte und Einwendungen von uns und dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Abweichungen:

7.2 Die in unseren Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen oder Maßangaben sind unverbindlich, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.

7.3 Die Kosten einer Nacherfüllung (einschließlich der hierfür erforderlichen Aufwendungen im Sinne von § 635 BGB) übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Auftragswert, angemessen sind. Solche Kosten sind jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn sie das Eineinhalbfache unserer Vergütung für die mangelhafte Leistung übersteigen.

7.4 Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln der Leistung bestehen nur unter den in Ziff. 8 genannten Voraussetzungen. Ansprüche des Kunden aus von uns übernommenen Garantien bleiben unberührt.

7.5 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme unserer Leistung. Die Länge der Gewährleistungsfrist bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.6 Die betriebsbedingte Abnutzung von Verschleißteilen begründet keinen Mangel und löst somit keine Gewährleistungsansprüche des Kunden aus. Entsprechendes gilt für Defekte, die aufgrund einer ungeeigneten oder unsachgemäßen Verwendung oder Behandlung der von uns bearbeiteten Oberflächen durch den Kunden eintreten.

8. Haftung

8.1 Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht entweder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht); letzterenfalls ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

8.2 Die vorstehende Haftungsbeschränkung nach Ziff. 8.1 gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe sowie für unsere Erfüllungsgehilfen.

8.3 Die Haftungsbeschränkungen nach Ziff. 8.1 und 8.2 gelten nicht für Personenschäden, d.h. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir ausnahmsweise eine Garantie übernommen haben.

9. Geistiges Eigentum

9.1 Durch den Vertragsschluss erwirbt der Kunde keine Rechte an von uns erstellten Abbildungen, Zeichnungen, Modellen, Plänen, Mustern und sonstigen Unterlagen (nachfolgend „Anschauungsmaterial“), soweit dies für die Durchführung des Vertrages nicht zwingend erforderlich ist. Diese Rechte bleiben bei uns.

9.2 Ohne unsere Einwilligung darf unser Anschauungsmaterial vom Kunden weder vervielfältigt noch verbreitet oder Dritten offenbart werden.

9.3 Auf Verlangen oder bei Nichterteilung des Auftrags ist das Anschauungsmaterial unverzüglich an uns zurückzusenden.

9.4 Wir sind berechtigt, eine angemessene Vergütung für von uns erstelltes Anschauungsmaterial zu verlangen, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.

10. Aufrechnungsverbot / Zurückbehaltungsrechte

10.1 Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen, wenn sein Gegenanspruch unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist oder entscheidungsreif besteht oder seine Forderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt, aus dem wir unsere Forderung ableiten.

10.2 Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts.

10.3 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn wir trotz schriftlicher Aufforderung des Kunden keine angemessene Sicherheit geleistet haben.

11. Datenschutz

11.1 Wir sind ebenso wie der Kunde dazu verpflichtet, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages erhobenen Daten nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu erheben und zu verarbeiten. Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogenen Daten des Kunden, insbesondere die Kontaktdaten zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Für Einzelheiten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, die der Kunde auf unserer Webseite stoevesand.com herunterladen kann.

12. Sonstige Bestimmungen

12.1 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Coesfeld. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Handelsgeschäften mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist für beide Teile Beckum (§ 38 ZPO). Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckprozesse. Wir können unseren Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch nehmen.

12.2 Es gilt deutsches Recht.

12.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses oder eine Abweichung hiervon.

12.4 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Liefergeschäftes ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder übrigen Teile solcher Klauseln nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem Ziel dieser Klausel möglichst entspricht und wirksam ist.

Stand: Februar 2026